Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2010 - 5 StR 497/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13468
BGH, 26.10.2010 - 5 StR 497/09 (https://dejure.org/2010,13468)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - 5 StR 497/09 (https://dejure.org/2010,13468)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 5 StR 497/09 (https://dejure.org/2010,13468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 46 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Untreue (Subventionierung); Schadensbestimmung (Berücksichtigung ersparter Aufwendungen); Strafzumessung (politischer Druck auf einen Beamten; Bewertung des eingetretenen Schadens in seinen wirtschaftlichen Zusammenhängen); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bewertung eines durch Untreue verursachten Schadens; Teilweise Aufhebung eines Urteils nach § 349 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4; StGB § 266
    Anforderungen an die Bewertung eines durch Untreue verursachten Schadens; Teilweise Aufhebung eines Urteils nach § 349 Abs. 4 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 26.10.2010 - 5 StR 497/09
    Die Erwägung, dass wegen der im Hinblick auf die Vermeidung eines Verlustes der Beamtenrechte sehr niedrigen Gesamtfreiheitsstrafe eine Anrechnung nicht mehr in Betracht kommen könne, lässt die unterschiedliche Zielrichtung einer solchen Anrechnung unberücksichtigt (vgl. BGHSt 54, 135, 138).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht